Mit Zustiftungen und Spenden die Kulturarbeit in Westfalen-Lippe unterstützen
Zustiftungen oder Spenden sind ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft in der Region.
Zustiftungen
Dies ist umso wichtiger, da selbst bei niedrigen Inflationsraten das Stiftungskapital jedes Jahr real abnimmt, wenn es nicht regelmäßig durch Zustiftungen aufgestockt wird. Die Zustiftungen selbst dürfen nicht direkt zur Zweckverwirklichung angegriffen werden und stärken somit auf lange Sicht die Möglichkeiten der Stiftung.
Wenn Sie sich für diese Form der Unterstützung der LWL-Kulturstiftung entscheiden, bezeichnen Sie Ihre Zuwendung bei der Überweisung oder Übergabe bitte ausdrücklich als Zustiftung. Anderenfalls ist die Stiftung aus steuerrechtlichen Gründen gezwungen, Ihre Zuwendung wie eine Spende zeitnah für die Stiftungstätigkeit zu verwenden und nicht dem Kapitalstock zuzuführen.
Verdoppelungsfonds
So fördert der LWL in mehrfacher Weise: Er belohnt das privatwirtschaftliche stifterische Engagement und erhöht langfristig gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten der Stiftung. Aus aufsichtsrechtlichen Gründen ist das Zustiftungsvolumen des LWL derzeit auf 13 Millionen Euro begrenzt.
Spenden
Anders als Zustiftungen müssen Spenden direkt verwendet werden. Bitte geben Sie bei der Überweisung einen Projektnamen an, sofern Sie Ihre Spende einem Projekt zugutekommen lassen wollen.
Links und Informationen
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE38 4005 0150 0034 3504 70
BIC: WELADED1MST
Kontakte, Downloads und FAQ
- Förderschwerpunkt "1250 Jahre Westfalen"
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