Von der Idee über die Antragstellung bis zum Projektabschluss

Die LWL-Kulturstiftung fördert überörtliche, spartenübergreifende oder interdisziplinäre Kulturprojekte in der Region Westfalen-Lippe.
Alle Informationen zu unseren Fördermöglichkeiten, Abläufen und Services werden hier skizziert. 

Förderkriterien

Die LWL-Kulturstiftung zeigt sich offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.

Regionaler
Bezug

Ein klarer Bezug zu oder deutliche Relevanz für Westfalen-Lippe ist gemäß dem Stiftungszweck Grundlage für eine Förderung.

Kultureller
Mehrwert

Inhaltlich wie konzeptionell bereichern die Projekte das bestehende Kulturangebot und ergänzen es mit neuen Impulsen oder zeitgemäßen Formaten.

Überörtliche Ausrichtung

Veranstaltungen an verschiedenen Orten in Westfalen-Lippe oder eine besondere inhaltliche Ausgestaltung entwickeln eine möglichst große Strahlkraft in der Region.

Netzwerkcharakter

Um das kulturelle Netzwerk der Region zu stärken und die Projekte bestmöglich sichtbar zu machen, sollten Kooperationen mit verschiedenen Kulturakteurinnen und -akteuren eingegangen werden.

Öffentlichkeitswirksame Strahlkraft

Die Projekte sind von hoher künstlerischer Qualität und erreichen mit ihren Formaten und Veranstaltungen ein größeres kulturinteressiertes Publikum.

Zeitliche Befristung

Projekte müssen in einem klar definierten Zeitraum stattfinden. Dazu gehören die Konzept-, Umsetzungs- und die Nachbearbeitungsphase. Auch eine zeitlich begrenzte Anschubförderung zum Aufbau modellhafter Kulturangebote ist möglich. Eine dauerhafte (institutionelle) Förderung ist nicht vorgesehen.

Förderprozess

Schritt 1:
Beratung

Vor der Antragstellung wird eine telefonische oder persönliche Beratung durch das Stiftungsteam empfohlen. Als Gesprächsgrundlage kann eine erste schriftliche Projektskizze dienen (und wenn bereits vorhanden ein erster Kosten- und Finanzierungsplan). So können notwendige Profilschärfungen oder inhaltliche Schwerpunktsetzungen in die Antragsentwicklung einbezogen werden. Eine frühzeitige Einbindung ist ratsam – insbesondere bei umfangreichen und längerfristigen Vorhaben.

Schritt 2:
Antragstellung

Der Antrag umfasst das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Ergänzt werden können diese Dokumente mit weiterführenden Informationen zum Projekt (zum Beispiel ausführliche Projektbeschreibung, Zeitplan oder Details zu Projektpartnerschaften). Die fristgerechte Einreichung der gesamten Unterlagen vorzugsweise per Mail (alternativ auch postalisch) bis 28. Februar oder 31. August jeweils bis 23:59 Uhr ist erforderlich.

Schritt 3:
Kuratoriumsentscheidung

Das Stiftungskuratorium tagt entsprechend der Antragsfristen zwei Mal im Jahr, meist im Mai/Juni und November/Dezember. In diesen Sitzungen trifft das Kuratorium eine Entscheidung über jeden vollständig und fristgerecht eingegangenen Antrag. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Schritt 4:
Zusage-/ Absageschreiben

Alle Projektträgerinnen und Projektträger erhalten im Nachgang zu der Sitzung schriftlich eine Mitteilung über die Entscheidung des Kuratoriums. 

Schritt 5:
Fördervertrag

Allen Zusageschreiben liegen zwei Förderverträge sowie als Vertragsgrundlagen der Projektantrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) bei. Ein Exemplar des Fördervertrags ist unterschrieben an die LWL-Kulturstiftung zurückzuschicken. Die anderen Dokumente verbleiben bei den Projektverantwortlichen.

Schritt 6:
Projektdurchführung

Die Förderzusage ist da, jetzt kann es losgehen. Alles Wichtige aus den Bereichen Finanzen und Kommunikation ist im Fördervertrag und in den AVB zusammengefasst.

Schritt 7:
Projektabschluss

Spätestens sechs Monate nach Ende des Projektes ist ein Verwendungsnachweis bei der LWL-Kulturstiftung einzureichen. Dieser besteht aus einer formlosen schriftlichen Stellungnahme (circa 1 DIN A4-Seite), einer Schlussrechnung sowie gegebenenfalls (digitalen) Belegexemplaren.

Kontakte und FAQ

Corinna Grundmann
Jonas Koch
Anja Tomasoni
FAQ: Muss ich meinen Antrag digital schicken?

Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise digital per Zusendung via Mail bis zum 28.2. (im Schaltjahr 29.2.) oder 31.8. bis 23:59 Uhr. Alternativ ist eine postalische Zustellung weiterhin möglich. Es gilt der Poststempel.

Die vorherige Beratung ist ein optionales Angebot.