Der Antrag ist die Grundlage für die Förderentscheidung.

In diesem sollten alle Eckdaten, relevanten Informationen und Kosten- und Finanzierungspläne plausibel dargelegt werden. 

Was und wen wir fördern

  • Projekte aller kultureller Sparten: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege
  • Kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte in und für Westfalen-Lippe
  • Projektförderung in der Regel ab 10.000 Euro
  • in der Regel Fehlbetragsfinanzierung
  • Juristische Personen
    • deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen,
    • die über den Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUG) 

Was und wen wir NICHT fördern

  • investive Maßnahmen sowie Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Ankäufe
  • Reine Publikationsvorhaben
  • Grundsätzlich keine institutionelle Förderung
  • Keine Vergabe von Stipendien
  • Privatpersonen
  • kommerziell ausgerichtete Projekte

Antragsunterlagen

Der vollständige Antrag umfasst

  • Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls Anlagen wie ausführliche Projektbeschreibung, Zeitplan oder Ähnliches
  • aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung oder Fortdauer der Gemeinnützigkeit

Kosten- und Finanzierungsplan

  • Gegenüberstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben, daraus ersichtlich: Fehlbetrag (= beantragte Summe)
  • Auflistung aller Positionen und deren Kosten (Schätzwert), die mit der Umsetzung des Projektes entstehen
  • Auflistung aller Eigenleistungen und -mittel, zu erwartende Einkünfte aus dem Projekt (beispielsweise Eintrittserlöse) sowie weitere Drittmittel (beabsichtigt, beantragt und zugesagt)

Honoraruntergrenzen

Falls freischaffende Künstlerinnen und Künstler an einem Projekt beteiligt sind, müssen diese seit März 2025 mindestens nach den Honoraruntergrenzen entlohnt werden.

Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (vergleiche Definition des Deutschen Kulturrates) können folgende Berechnungsmodelle herangezogen werden:

Mit der Unterzeichnung des Antragsformulars (Stand März 2025) versichern die Projektverantwortlichen, professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler angemessen zu entlohnen, eine der gängigen Vorgaben zu Honoraruntergrenzen zu nutzen und im Kosten- und Finanzierungsplan die Berechnungsgrundlage des Honorars transparent zu machen.

Fristen und Einsendung

Wir berücksichtigen alle vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge. Die Antragsfristen sind: 28. Februar (im Schaltjahr 29. Februar) und 31. August bis 23:59 Uhr

Einsendung

  • per Mail (vorzugsweise)
  • postalisch (es gilt der Poststempel)

Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht automatisiert und wird in der Regel zeitnah per Mail versandt.

Kontakte, Downloads und FAQ

Corinna Grundmann
Jonas Koch
Anja Tomasoni
FAQ: Kann ich vor dem Förderentscheid mit dem Projekt beginnen?

Nein. Dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist in der Regel nicht möglich.  

Nein. Zwischen der Antragstellung und der Kuratoriumsentscheidung werden keine Auskünfte über die mögliche Förderentscheidung gegeben. 

Im Antrag muss deutlich werden, dass der projekttragenden Institution die Gemeinnützigkeit bescheinigt vorliegt oder sie beantragt ist (zum Beispiel bei Verein in Gründung). Zwingend erforderlich ist der Beleg spätestens beim Schließen des Fördervertrags. 

Ja, sofern der Träger oder die Trägerin des Projektes bescheinigt, dass es nicht in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) durchgeführt wird.