Der Antrag ist die Grundlage für die Förderentscheidung.
In diesem sollten alle Eckdaten, relevanten Informationen und Kosten- und Finanzierungspläne plausibel dargelegt werden.
Was und wen wir fördern
zeitlich befristete Projekte in und für Westfalen-Lippe
- aller kultureller Sparten: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege
- mit Veranstaltungen und Angeboten in der Region
- in der Regel ab 10.000 Euro Projektförderung
- in der Regel als Fehlbetragsfinanzierung
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen
- z.B. Vereine, Stiftungen, gGmbHs, Unis
- die über den Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- z.B. Kulturbüros, Städte und Gemeinden, Kirchen
- nicht im Rahmen gewinnorientierter Projekte
Was und wen wir NICHT fördern
- investive Maßnahmen sowie Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Ankäufe
- Reine Publikationsvorhaben
- institutionelle Förderung
- Stipendien
- Privatpersonen
Projekte, die
- kommerziell ausgerichtet sind
- bereits begonnen haben oder vor der Kuratoriumsentscheidung beginnen
- andere LWL-Kulturförderungen wie beispielsweise vom LWL-Kulturfonds erhalten
Antragsunterlagen
Der vollständige Antrag umfasst
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- gegebenenfalls Anlagen wie ausführliche Projektbeschreibung, Zeitplan oder Ähnliches
- aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung oder Fortdauer der Gemeinnützigkeit
Kosten- und Finanzierungsplan
- Gegenüberstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben, daraus ersichtlich: Fehlbetrag (= beantragte Summe)
- Auflistung aller Positionen und deren Kosten (Schätzwert), die mit der Umsetzung des Projektes entstehen
- Auflistung aller Eigenleistungen und -mittel, zu erwartende Einkünfte aus dem Projekt (beispielsweise Eintrittserlöse) sowie weitere Drittmittel (beabsichtigt, beantragt und zugesagt)
Honoraruntergrenzen
Falls freischaffende Künstlerinnen und Künstler an einem Projekt beteiligt sind, müssen diese seit März 2025 mindestens nach den Honoraruntergrenzen entlohnt werden.
Mit der Unterzeichnung des Antragsformulars (Stand März 2025) versichern die Projektverantwortlichen, professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler angemessen zu entlohnen, eine der gängigen Vorgaben zu Honoraruntergrenzen zu nutzen und im Kosten- und Finanzierungsplan die Berechnungsgrundlage des Honorars transparent zu machen.
Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (vergleiche Definition des Deutschen Kulturrates) können folgende Berechnungsmodelle herangezogen werden:
- Honorarmatrix des Landes Nordrhein-Westfalen
- Empfehlungen von Bundeskulturverbänden
- Basishonorare von Verdi
Tipp
- Honorarrechner für Künstlerinnen und Künstler der Stadt Dortmund, initiiert durch das Kulturbüro Dortmund
- Hilfestellung zur Berechnung von Mindesthonoraren
Über verschiedene Auswahlmöglichkeiten – wie Sparte, Tätigkeit, Anzahl der beteiligten Künstlerinnen und Künstler oder Veranstaltungsgröße – berechnet er die Mindesthonorare auf Grundlage der Richtlinien des Landes NRW.
Beratungsangebot
In dem Gespräch können Projektverantwortliche ihre Idee vorstellen und Fragen zu formalen und kulturfachlichen Belangen klären. Das Team der LWL-Kulturstiftung berät nicht zu rechtlichen sowie technischen Fragestellungen.
Ansprechpartner allgemeine Projekte
- Allgemeines Stiftungsgeschäft & Projektberatung
- jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-5084
Ansprechpartnerin für KI & Kultur
- Förderschwerpunkt & Projektberatung "KI & Kultur"
- corinna.grundmann@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-7658
Fragen & Antworten
Manche mögliche Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung sowie zur Kommunikation werden nach Themen sortiert unter FAQs beantwortet.
Fristen und Einsendung
Einsendung
- per Mail (vorzugsweise)
- postalisch (es gilt der Poststempel)
Kontakte, Downloads und FAQ
- Förderschwerpunkt & Projektberatung "KI & Kultur"
- corinna.grundmann@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-7658
- Allgemeines Stiftungsgeschäft & Projektberatung
- jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-5084
- Social Media
- lina.kumpmann@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-7591
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- anja.tomasoni@lwl-kulturstiftung.de
- +49 251 591-6929
FAQ: Kann ich vor dem Förderentscheid mit dem Projekt beginnen?
Nein. Dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist in der Regel nicht möglich.
FAQ: Erhalte ich im laufenden Entscheidungsprozess eine Auskunft?
Nein. Zwischen der Antragstellung und der Kuratoriumsentscheidung werden keine Auskünfte über die mögliche Förderentscheidung gegeben.
FAQ: Muss ich den Gemeinnützigkeitsnachweis bereits bei Antragstellung beilegen?
Im Antrag muss deutlich werden, dass der projekttragenden Institution die Gemeinnützigkeit bescheinigt vorliegt oder sie beantragt ist (zum Beispiel bei Verein in Gründung). Zwingend erforderlich ist der Beleg spätestens beim Schließen des Fördervertrags.
FAQ: Kann ich als Instituion in kommunaler Trägerschaft einen Antrag stellen, auch wenn der Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vorliegt?
Ja, sofern der Träger oder die Trägerin des Projektes bescheinigt, dass es nicht in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) durchgeführt wird.