Der Antrag ist die Grundlage für die Förderentscheidung.

In diesem sollten alle Eckdaten, relevanten Informationen und Kosten- und Finanzierungspläne plausibel dargelegt werden. 

Was und wen wir fördern

Projekte in und für Westfalen-Lippe

zeitlich befristete Projekte

  • aller kultureller Sparten: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege
  • in der Regel ab 10.000 Euro Projektförderung
  • in der Regel als Fehlbetragsfinanzierung

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen
    1. die über den Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen, gGmbHs, gUG) 
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
    • z.B. Kulturbüros, Städte und Gemeinden, Kirchen
    • nicht im Rahmen gewinnorientierter Projekte

Was und wen wir NICHT fördern

  • investive Maßnahmen sowie Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
  • Ankäufe
  • Reine Publikationsvorhaben
  • Grundsätzlich keine institutionelle Förderung
  • Keine Vergabe von Stipendien
  • Privatpersonen
  • kommerziell ausgerichtete Projekte
  • Keine Doppelförderung wie zum Beispiel Projekte aus dem LWL-Kulturfonds

Antragsunterlagen

Der vollständige Antrag umfasst

  • Antragsformular
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls Anlagen wie ausführliche Projektbeschreibung, Zeitplan oder Ähnliches
  • aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Anerkennung oder Fortdauer der Gemeinnützigkeit

Kosten- und Finanzierungsplan

  • Gegenüberstellung aller erwarteten Einnahmen und Ausgaben, daraus ersichtlich: Fehlbetrag (= beantragte Summe)
  • Auflistung aller Positionen und deren Kosten (Schätzwert), die mit der Umsetzung des Projektes entstehen
  • Auflistung aller Eigenleistungen und -mittel, zu erwartende Einkünfte aus dem Projekt (beispielsweise Eintrittserlöse) sowie weitere Drittmittel (beabsichtigt, beantragt und zugesagt)

Honoraruntergrenzen

Falls freischaffende Künstlerinnen und Künstler an einem Projekt beteiligt sind, müssen diese seit März 2025 mindestens nach den Honoraruntergrenzen entlohnt werden.

Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (vergleiche Definition des Deutschen Kulturrates) können folgende Berechnungsmodelle herangezogen werden:

Mit der Unterzeichnung des Antragsformulars (Stand März 2025) versichern die Projektverantwortlichen, professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler angemessen zu entlohnen, eine der gängigen Vorgaben zu Honoraruntergrenzen zu nutzen und im Kosten- und Finanzierungsplan die Berechnungsgrundlage des Honorars transparent zu machen.

Förderschwerpunkt "KI & Kultur"

Für 2028 ist ein Themenjahr zu Künstlicher Intelligenz in der Kultur geplant. Antragsfristen für den neuen Förderschwerpunkt sind der 31. August 2026 und der 28. Februar 2027.

Der Förderschwerpunkt ergänzt das allgemeine Förderprogramm der LWL-Kulturstiftung. Zu den genannten Fristen können ebenso Projekte ohne thematischen Bezug zu KI & Kultur beantragt werden.

Beratungsangebot

Beratungen vor der Antragstellung werden empfohlen. Als Gesprächsgrundlage kann eine erste schriftliche Projektskizze dienen und - wenn bereits vorhanden - ein erster Kosten- und Finanzierungsplan.

In dem Gespräch können Projektverantwortliche ihre Idee vorstellen und Fragen zu formalen und kulturfachlichen Belangen klären. Das Team der LWL-Kulturstiftung berät nicht zu rechtlichen sowie technischen Fragestellungen.

Fragen & Antworten

Manche mögliche Fragen zur Antragstellung, Projektdurchführung sowie zur Kommunikation werden nach Themen sortiert unter FAQs beantwortet. 

Ansprechpartner allgemeine Projekte

Jonas Koch

Ansprechpartnerin für KI & Kultur

Corinna Grundmann

Fristen und Einsendung

Wir berücksichtigen alle vollständig und fristgerecht eingereichten Anträge. Die Antragsfristen sind: 28. Februar (im Schaltjahr 29. Februar) und 31. August bis 23:59 Uhr

Einsendung

  • per Mail (vorzugsweise)
  • postalisch (es gilt der Poststempel)
Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht automatisiert und wird in der Regel zeitnah per Mail versandt.

Kontakte, Downloads und FAQ

Corinna Grundmann
Jonas Koch
Anja Tomasoni
FAQ: Kann ich vor dem Förderentscheid mit dem Projekt beginnen?

Nein. Dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist in der Regel nicht möglich.  

Nein. Zwischen der Antragstellung und der Kuratoriumsentscheidung werden keine Auskünfte über die mögliche Förderentscheidung gegeben. 

Im Antrag muss deutlich werden, dass der projekttragenden Institution die Gemeinnützigkeit bescheinigt vorliegt oder sie beantragt ist (zum Beispiel bei Verein in Gründung). Zwingend erforderlich ist der Beleg spätestens beim Schließen des Fördervertrags. 

Ja, sofern der Träger oder die Trägerin des Projektes bescheinigt, dass es nicht in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) durchgeführt wird.