Der Förderbescheid ist der Startschuss für die Projektdurchführung.

Der beiliegende Fördervertrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) umfassen alle Informationen für die finanzielle Abwicklung des Projektes, zur Projektkommunikation sowie zum Projektabschluss.

Mittelabrufe

Mittelabrufe sind nach Eingang des unterschriebenen Fördervertrags und des Freistellungsbescheides möglich. 20% der bewilligten Mittel werden bis zur Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises (Projektabschluss) einbehalten. LWL-eigene Einrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bei Mittelabrufen zu berücksichtigen:

  • formlos per E-Mail an Jonas Koch
  • in Teilbeträgen
  • in der Höhe, wie sie zeitnah (in der Regel im Zeitraum von drei Monaten) im Projekt verwendet werden
  • Angabe von konkreten Rechnungen, Angeboten oder ähnlichen Belegen nicht erforderlich

Die bewilligten Mittel können verwendet werden für Kosten, die unmittelbar mit dem geförderten Projekt in Zusammenhang stehen.

Kommunikation

Jedes Projektteam plant und verantwortet die projektbezogene Kommunikation selbstständig – unter Berücksichtigung der Förderbedingungen der LWL-Kulturstiftung.

Grundsätzlich sind zu berücksichtigen:

  • textlicher Förderhinweis
  • Logoverwendung in digitalen Medien und Printmedien
  • Hinweis auf Förderung in den Sozialen Medien durch Tag oder Link #lwlkulturstiftung @lwlkulturstiftung
  • gegebenenfalls Grußwort oder andere Repräsentanz einer Stiftungsvertreterin oder eines Stiftungsvertreters (siehe Angabe im Fördervertrag)

Die Verwendung des Stiftungslogos benötigt eine vorherige Freigabe.

Projektabschluss

Spätestens sechs Monate nach Projektabschluss ist ein Verwendungsnachweis bei der LWL-Kulturstiftung einzureichen.

Projekte gelten als beendet, wenn alle Abrechnungen final vorliegen (in der Regel gilt das im Antrag angegebene Ende des Projektzeitraums). Nach anschließender Prüfung des vollständig eingereichten Verwendungsnachweises durch die LWL-Kulturstiftung werden die verbliebenen 20% der Gesamtfördersumme ausgezahlt (LWL-eigene Einrichtungen sind von dieser Regelung ausgenommen). 

Der Verwendungsnachweis umfasst:

  • schriftliche Stellungnahme, circa eine DIN A4-Seite
  • finanzielle Schlussrechnung auf Basis des Kosten- und Finanzierungsplans (Soll-Ist-Vergleich)
  • digitale Ansichten von Drucksachen
  • Belegexemplare von Katalogen und anderen umfangreichen Publikationen

Einsendung:

  • per E-Mail
  • Kataloge und andere umfangreiche Drucksachen ergänzend zum digitalen Abschlussbericht postalisch

Änderungsanzeigen

Wichtige Änderungen, die sich im Verlauf des Projektes ergeben, sind mitzuteilen oder bedürfen der Zustimmung der LWL-Kulturstiftung.

Mitteilung notwendig bei:

  • Änderung von Projektname/Titel
  • Verschiebungen von Veranstaltungen in der Projektlaufzeit
  • Probleme oder Verzögerungen bei der Projektumsetzung 

Zustimmung notwendig bei:

  • Ausbleiben wesentlicher Projektbausteine 
  • Verlängerung der Projektlaufzeit
  • Probleme oder Verzögerungen bei der Realisierung der Projektziele 
  • Änderung der Förderquote (etwa durch unerwartete weitere Förderzu- und -absagen oder deutliche Reduzierung/Erhöhung der Gesamtkosten des Projektes)

Kontakte, Downloads und FAQ

Corinna Grundmann
Jonas Koch
Anja Tomasoni
FAQ: Muss ich beim Mittelabruf aufführen, wofür ich die Mittel verwende?

Nein. Der Mittelabruf als formlose Mail umfasst die Gesamtsumme in der Höhe, wie sie zeitnah (in der Regel im Zeitraum von drei Monaten) im Projekt verwendet werden.

20% der Mittel werden bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises einbehalten. Die verbleibenden 80% können in einem abgerufen werden, sofern die Mittel zeitnah (in der Regel innerhalb von drei Monaten) nach Abruf verausgabt werden. LWL-eigene Einrichtungen sind von dem Einbehalt der letzten 20% ausgenommen.

Je nach Umfang und Vollständigkeit des Verwendungsnachweises variiert die Bearbeitungszeit. Lücken oder Angaben, die eine Rücksprache und gegebenenfalls Nachschärfung benötigen, verlängern diesen Prozess.