Häufig gestellte Fragen, kurz beantwortet - Hier sind alle FAQs zu finden.
Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben oder ein Anliegen nicht berücksichtigt worden sein, hilft das Team der LWL-Kulturstiftung gern.
Über uns
Ist die LWL-Kulturstiftung an den Haushalt des LWL gebunden?
Als selbstständige private Stiftung des bürgerlichen Rechts sind die Stiftungsmittel nicht Teil des LWL-Haushaltes.
Antragstellung
Muss ich meinen Antrag digital schicken?
Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise digital per Zusendung via Mail bis zum 28.2. (im Schaltjahr 29.2.) oder 31.8. bis 23:59 Uhr. Alternativ ist eine postalische Zustellung weiterhin möglich. Es gilt der Poststempel.
Kann ich auch ohne Beratung einen Antrag stellen?
Die vorherige Beratung ist ein optionales Angebot.
Kann ich vor dem Förderentscheid mit dem Projekt beginnen?
Nein. Dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist in der Regel nicht möglich.
Erhalte ich im laufenden Entscheidungsprozess eine Auskunft?
Nein. Zwischen der Antragstellung und der Kuratoriumsentscheidung werden keine Auskünfte über die mögliche Förderentscheidung gegeben.
Muss ich den Gemeinnützigkeitsnachweis bereits bei Antragstellung beilegen?
Im Antrag muss deutlich werden, dass der projekttragenden Institution die Gemeinnützigkeit bescheinigt vorliegt oder sie beantragt ist (zum Beispiel bei Verein in Gründung). Zwingend erforderlich ist der Beleg spätestens bei Abschluss des Fördervertrags.
Kann ich als Instituion in kommunaler Trägerschaft einen Antrag stellen, auch wenn der Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vorliegt?
Ja, sofern der Träger oder die Trägerin des Projektes bescheinigt, dass es nicht in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) durchgeführt wird.
Projektdurchführung
Muss ich beim Mittelabruf aufführen, wofür ich die Mittel verwende?
Nein. Der Mittelabruf als formlose Mail umfasst die Gesamtsumme in der Höhe, wie sie zeitnah (in der Regel im Zeitraum von drei Monaten) im Projekt verwendet werden.
Kann ich die Mittel auch in einem abrufen?
20% der Mittel werden bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises einbehalten. Die verbleibenden 80% können in einem abgerufen werden, sofern die Mittel zeitnah (in der Regel innerhalb von drei Monaten) nach Abruf verausgabt werden. LWL-Einrichtungen sind von dem Einbehalt der letzten 20% ausgenommen.
Wie schnell erfolgt die Prüfung des Abschlussberichtes und wann kann ich mit der Auszahlung der verbleibenden 20% der Mittel rechnen?
Je nach Umfang und Vollständigkeit des Verwendungsnachweises variiert die Bearbeitungszeit. Lücken oder Angaben, die eine Rücksprache und gegebenenfalls Nachschärfung benötigen, verlängern diesen Prozess.
Kommunikation
Wie kommt meine Veranstaltung in den Kalender?
Veranstaltungen und Angebote im Rahmen der geförderten Projekte können unter Angabe aller Eckdaten (Titel, Datum, Ort, Kurztext) an uns geschickt werden. Bitte nur Veranstaltungen nennen, deren Eckdaten feststehen.
Werden auch Veranstaltungen, die nicht von der LWL-Kulturstiftung gefördert werden, im Kalender und in den Sozialen Medien aufgenommen?
Nein. Voraussetzung für die Aufnahme in den Kalender und die Sozialen Medien der LWL-Kulturstiftung ist eine Förderung des Projektes durch die LWL-Kulturstiftung.
Jubiläumsjahr "1250 Jahre Westfalen"
Wo kann ich Tickets für die Veranstaltungen kaufen?
Jedes Projekt wird von den Einrichtungen und Institutionen verantwortet, die oftmals auf ihren Internetseiten alle aktuellen Informationen zu ihren Veranstaltungen und Angeboten abbilden.
Kann ich meine Veranstaltungen, die sich ebenso mit Westfalen und seiner Geschichte auseinandersetzen, bei der LWL-Kulturstiftung melden?
Die LWL-Kulturstiftung präsentiert ausschließlich Veranstaltungen und Angebote ihrer Förderprojekte.