Häufig gestellte Fragen, kurz beantwortet - Hier sind alle FAQs zu finden.
Sollte eine Frage unbeantwortet bleiben oder ein Anliegen nicht berücksichtigt worden sein, hilft das Team der LWL-Kulturstiftung gern.
Über uns
Ist die LWL-Kulturstiftung an den Haushalt des LWL gebunden?
Als selbstständige private Stiftung des bürgerlichen Rechts sind die Stiftungsmittel nicht Teil des LWL-Haushaltes.
Antragstellung
Muss ich meinen Antrag digital schicken?
Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise digital per Zusendung via Mail bis zum 28.2. (im Schaltjahr 29.2.) oder 31.8. bis 23:59 Uhr. Alternativ ist eine postalische Zustellung weiterhin möglich. Es gilt der Poststempel.
Kann ich auch ohne Beratung einen Antrag stellen?
Die vorherige Beratung ist ein optionales Angebot.
Kann ich vor dem Förderentscheid mit dem Projekt beginnen?
Nein. Dieser sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn ist in der Regel nicht möglich.
Erhalte ich im laufenden Entscheidungsprozess eine Auskunft?
Nein. Zwischen der Antragstellung und der Kuratoriumsentscheidung werden keine Auskünfte über die mögliche Förderentscheidung gegeben.
Muss ich den Gemeinnützigkeitsnachweis bereits bei Antragstellung beilegen?
Im Antrag muss deutlich werden, dass der projekttragenden Institution die Gemeinnützigkeit bescheinigt vorliegt oder sie beantragt ist (zum Beispiel bei Verein in Gründung). Zwingend erforderlich ist der Beleg spätestens bei Abschluss des Fördervertrags.
Kann ich als Instituion in kommunaler Trägerschaft einen Antrag stellen, auch wenn der Gemeinnützigkeitsnachweis nicht vorliegt?
Ja, sofern der Träger oder die Trägerin des Projektes bescheinigt, dass es nicht in einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) durchgeführt wird.
Förderschwerpunkt 2028 "KI & Kultur"
Gelten beim Themenschwerpunkt auch die üblichen Förderkriterien?
Ja, alle Informationen zu den üblichen Förderkriterien gibt es hier.
Kann ich zu den Fristen auch Projekte ohne thematischen Bezug zu „KI & Kultur“ vorstellen?
Ja, die Schwerpunktsetzung ergänzt das allgemeine, themenoffene Förderprogramm der LWL-Kulturstiftung.
Kann ich vorhandene KI-Systeme einsetzen oder muss ich eigene KI-Anwendungen entwickeln?
Die Nutzung vorhandener KI-Systeme ist möglich. Es wird keine eigene Entwicklung erwartet.
Sind Kooperationen möglich?
Ja, Kooperationen mit Institutionen und (Forschungs-)Einrichtungen sind grundsätzlich möglich.
Warum gibt es zwei Antragsfristen zu "KI & Kultur"?
Durch die zwei Antragsfristen können sowohl Projekte mit längerer als auch mit kürzerer Vorlaufzeit berücksichtigt werden. Einen vorläufigen Maßnahmenbeginn gibt es in der Regel nicht – dies sollte bei der Wahl der Antragsfrist bedacht werden. Die Chancen auf eine Förderung sind in den Runden gleich.
Kommunikation
Wie kommt meine Veranstaltung in den Kalender?
Veranstaltungen und Angebote im Rahmen der geförderten Projekte können unter Angabe aller Eckdaten (Titel, Datum, Ort, Kurztext) an uns geschickt werden. Bitte nur Veranstaltungen nennen, deren Eckdaten feststehen.
Werden auch Veranstaltungen, die nicht von der LWL-Kulturstiftung gefördert werden, im Kalender und in den Sozialen Medien aufgenommen?
Nein. Voraussetzung für die Aufnahme in den Kalender und die Sozialen Medien der LWL-Kulturstiftung ist eine Förderung des Projektes durch die LWL-Kulturstiftung.
Jubiläumsjahr "1250 Jahre Westfalen"
Gibt es noch Veranstaltungen in 2026?
Einzelne Veranstaltungen wie Ausstellungen dauern bis ins Frühjahr 2026 an. Alle Informationen dazu bietet unser Kalender oder die Informationsseite zu dem jeweiligen Projekt.