16. Juli 2026

Beratung auch in den Sommerferien

Erste Antragsrunde für "KI & Kultur" startet

Antragsfristen sind der 31. August 2026 und der 28. Februar 2027.

Der zweite Stichtag für die Anträge bei der LWL-Kulturstiftung liegt in diesem Jahr am Ende der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen am 31. August. Damit Kulturschaffende ihre Projektideen formal und kulturfachlich mit den Richtlinien für eine Förderung durch die Stiftung abgleichen und individuelle Fragen stellen können, finden Beratungen auch während der Sommerferien statt. Das Besondere an dieser Antragsfrist: Erstmals können auch Projekte für den Förderschwerpunkt 2028 „KI & Kultur“ eingereicht werden.
Beratung vor der Antragstellung

Interessierte können ihre Projektideen in einem Beratungsgespräch dem Stiftungsteam vorstellen. Als Grundlage können eine Projektskizze sowie ein erster Kosten- und Finanzierungsplan dienen. Auch während der Sommerferien sind Beratungstermine möglich. Um Ergebnisse und Anregungen in den Projektantrag einarbeiten zu können, wird eine möglichst frühzeitige Beratung empfohlen – insbesondere für größere Vorhaben oder Neulinge im „Fördergeschäft“.
 
Erster Stichtag für Projekte zu „KI & Kultur“

Das reguläre Förderprogramm wird um die thematische Auseinandersetzung mit „KI & Kultur“ ergänzt: Mit diesem vierten Förderschwerpunkt widmet sich die LWL-Kulturstiftung den Potenzialen von Künstlicher Intelligenz für die praktische Kulturarbeit.

Gefördert werden Projekte, die durch den Einsatz von KI das Wechselverhältnis von menschlicher Kreativität und Technologie ausloten und neue Ausdrucksformen entwickeln. Kulturschaffende, die bereits KI in ihrer künstlerischen Arbeit anwenden oder sich dafür interessieren, erhalten damit die Möglichkeit, neue Wege auszuloten, KI kritisch zu hinterfragen und die Zukunft verantwortungsvoll mitzugestalten.

Die geförderten Vorhaben sollen 2028 mit Veranstaltungen und Angeboten das Thema in Westfalen-Lippe sichtbar machen und zum Dialog anregen. Die Rolle von KI für das Projekt sollte im Antrag nachvollziehbar erläutert werden.

Beispiele für KI in der Kultur sind vielfältig: Von Theaterproduktionen, in denen KI als eigenständige Stimme auftritt, über museale Dialoge mit KI-Antworten von Porträtierten, bis hin zu Videoinstallationen, die mit KI auf die Stimmung des Publikums reagieren.

Auch die 14. LWL-Kulturkonferenz 2025 widmete sich diesem Thema. Sie zeigte, dass Kulturschaffende der Technologie mit Neugier und Offenheit und zugleich mit Fragen zum verantwortungsvollen Umgang begegnen. Mit „KI & Kultur“ überführt die LWL-Kulturstiftung dieses Themenfeld in die praktische Kulturarbeit.
 
Förderkriterien und Antragsverfahren

Für alle Projekte – mit oder ohne Bezug zu „KI & Kultur“ – gelten die Förderkriterien und -richtlinien. Dazu gehören beispielsweise ein regionaler Bezug, Überörtlichkeit sowie Netzwerkcharakter und öffentlichkeitswirksame Strahlkraft.

Grundsätzlich fördert die LWL-Kulturstiftung zeitlich befristete Projekte aller kulturellen Sparten. Anträge können von gemeinnützigen Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden. Dafür stehen ein Antragsformular und eine Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan als Download auf der Interseite zur Verfügung.

Alle Informationen über Förderkriterien, Antragstellung, Besonderheiten zu „KI & Kultur“ und Ansprechpersonen stellt die LWL-Kulturstiftung auf ihrer Internetseite bereit. Auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie weiterführende Informationen zum Themenfeld „KI & Kultur“ sind aufgeführt.

Kontakte, Downloads und FAQ

Corinna Grundmann
Jonas Koch
Anja Tomasoni