01. September 2025

Nächste Antragsfrist: 28. Februar 2026

Über zwei Millionen Euro für die Kulturszene

Mit dem 31. August 2025 ist die zweite Antragsfrist 2025 verstrichen. Die nächste Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, besteht bis zum Samstag, 28. Februar 2026 (digital bis: 23:59 Uhr, postalisch: Poststempel). Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über alle fristgerecht eingegangenen Anträge im Mai/Juni 2026. Da keine vorzeitigen Maßnahmen gefördert werden, sollten die vorgestellten Projekte frühestens ab Juni/Juli 2026 beginnen.

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