VERWENDUNGSNACHWEIS
Der Verwendungsnachweis belegt die satzungsgemäße und gemeinnützige Verwendung der Fördermittel. Erst nach Prüfung des endgültigen Verwendungsnachweises werden die verbleibenden 20% der zugesagten Fördermittel ausgezahlt.
Folgendes gilt für den Verwendungsnachweis:
- bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projektes einzureichen,
- bestehend aus schriftlicher Stellungnahme, finanzieller Schlussrechnung und Belegexemplaren von Drucksachen.
SCHRIFTLICHE STELLUNGNAME
Die schriftliche Stellungnahme zum Projekt ist ein Sachbericht, der Ihr Projekt zusammenfasst (meist max. eine Din A4-Seite). Im Bericht sollten Projektverlauf und Ergebnisse skizziert werden.
- Wurden Projektziele erreicht?
- Welche Erfolge / Misserfolge gab es?
- Wie war die Resonanz des Publikums?
- Welche Besucherzahlen sind zu verzeichnen? etc.)
SCHLUSSRECHNUNG
Die finanzielle Schlussrechnung ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben. Die einzelnen Positionen, die Sie darin aufführen, sollten denen entsprechen, die Sie im Kosten- und Finanzierungsplan bei Antragstellung aufgeführt haben.
Originalbelege bzw. Kopien der Belege müssen Sie zunächst nicht einreichen. Diese fordern wir bei Bedarf an. Entsprechende Belege sind also in jedem Fall vollständig bereitzuhalten.
Eine Orientierungshilfe und Vorlage für die finanziellen Schlussrechnung finden Sie im Downloadbereich.
BELEGEXEMPLARE
Je zwei Exemplare der Drucksachen (Flyer, Plakate, Einladungen etc.) oder der Publikation (z.B. Ausstellungskataloge) sind dem Verwendungsnachweis beizulegen. Sollten wir zusätzliche Exemplare benötigen, fragen wir diesen Bedarf individuell an.