Mit der zweiten Antragsrunde 2025 (Antragsfrist: 31.08.2025) erweitert die LWL-Kulturstiftung ihre Richtlinien um die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen für professionelle, freischaffende Künstler:innen, die an einem Projekt beteiligt sind.
Als Grundlage für die Kalkulation angemessener Honorare für professionelle Kunstschaffende (vgl. Definition des Deutschen Kulturrates) können folgende Berechnungsmodelle herangezogen werden:
- Honorarmatrix des Landes Nordrhein-Westfalen
- Empfehlungen von Bundeskulturverbänden
- Basishonorare von ver.di
Eine Erläuterung zu den Berechnungen und den Berechnungsgrundlagen bietet die Orientierungshilfe „Kosten- und Finanzierungsplan“. Mit der Unterzeichnung des neuen Antragsformulars (Stand März 2025) versichert der/die Projektverantwortliche, dass er/sie am Projekt beteiligte, professionelle, freischaffende Künstler:innen angemessen entlohnt, eine der gängigen Vorgaben zu Honoraruntergrenzen zur Orientierung nutzt und im Kosten- und Finanzierungsplan die Berechnungsgrundlage des Honorars transparent macht.
Das Kuratorium der LWL-Kulturstiftung fasste den Beschluss zur Berücksichtigung der Honoraruntergrenzen am 17.12.2024, um künstlerische und kreative Arbeit freischaffender Akteur:innen angesichts ihres hohen gesellschaftlichen Stellenwerts angemessen zu vergüten.
FÖRDERKRITERIEN
Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe.
Kulturelle Netzwerke in Westfalen-Lippe zu stärken oder ihren Aufbau zu unterstützen ist ein zentrales Anliegen der Stiftung. Durch aktive Vernetzungen, Partnerschaften und Kooperationen rücken Regionen, Städte und Gemeinden zusammen und bündeln somit ihre Potentiale. Die regionale Kulturpflege in Westfalen-Lippe entfaltet so ihre Stärken und behält ihre Besonderheiten.
Dabei zeigt sich die LWL-Kulturstiftung offen für alle Bereiche der Kultur: Bildende Kunst, Theater, Tanz, Musik, Film, Literatur und Landeskunde sowie für Projekte in Museen und in der Archiv- und Denkmalpflege.
WAS UND WEN WIR FÖRDERN
- Projekte aller kultureller Sparten
- Kulturelle Netzwerk- und Leuchtturmprojekte in und für Westfalen-Lippe
- Projektförderung i.d.R. ab 10.000 Euro
- Juristische Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in oder für Westfalen-Lippe durchführen (zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Stiftungen; keine Privatpersonen)
WAS UND WEN WIR NICHT FÖRDERN
- investive Maßnahmen sowie Bau-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Ankäufe
- Grundsätzlich keine institutionelle Förderung
- Keine Vergabe von Stipendien
- Privatpersonen
FRISTEN UND ANTRAGSDOKUMENTE
Wir berücksichtigen ausschließlich fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge:
- bis 28. Februar (im Schaltjahr 29. Februar) oder 31. August
- per Mail bis Tag der Antragsfrist 23:59 Uhr an Jonas Koch, jonas.koch(at)lwl-kulturstiftung.de, oder
- postalisch, es gilt der Poststempel
- vollständig durch: Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Anlagen (siehe Downloadbereich der Internetseite)
- Alle Antragsdokumente schicken Sie bitte in der oben genannten Reihenfolge zusammengefügt in einer PDF-Datei (inkl. Anlagen und erläuternder Dokumente).
BERATUNG VOR DER ANTRAGSFRIST
Wir beraten Sie gern vor der Antragsstellung und besprechen mit Ihnen, ob Ihre Projektidee weiterqualifiziert werden muss, damit sie die förderfähigen Kriterien erfüllt. Eine Beratung bietet sich auch an, wenn Sie nicht sicher sind, wann Sie einen Antrag bei uns stellen sollten. Melden Sie sich oder schicken Sie Ihre Projektskizze mit der Bitte um einen Beratungstermin.
ANSPRECHPARTNER
Jonas Koch, Allgemeines Stiftungsgeschäft
E-Mail: jonas.koch(at)lwl-kulturstiftung.de
Telefon: 0251 591-5084