ANTRAGSTELLUNG: NÄCHSTE FRIST 28. FEBRUAR 2025
Die nächste Antragsfrist ist Freitag, 28. Februar 2025, zu der alle Interessierten Projekte vorstellen können, die Mitte 2025 beginnen.
Die Antragstellung beginnt bei uns bereits mit dem Angebot zur Antragsberatung für alle Interessierten. In den Phasen vor den Antragsfristen 28.02. (im Schaltjahr der 29.02.) und 31.08. bieten unsere Mitarbeiter:innen eine kompetente Beratung für die Weiterentwicklung einer Projektidee.
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PROJEKTDURCHFÜHRUNG
Vom Mittelabruf über Logoverwendung und Repräsentanzen bis zum Austausch während der Projektlaufzeit: ein partnerschaftlicher Dialog mit allen Projektverantwortlichen ist für uns ein wichtiger Teil der Stiftungarbeit und führt zu einer starken Wahrnehmbarkeit Ihrer Projekte und unserer Unterstützung.
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PROJEKTABSCHLUSS
Für den erfolgreichen Abschluss eines geförderten Projektes erwarten wir einen vollständigen Verwendungsnachweis.
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